Auch Fragen der Arbeitszeit waren Teil der jüngsten Tarifrunde. Die Arbeitgeberseite forderte, die vorgeschriebenen Ruhezeiten von elf auf acht Stunden zu senken; dies wurde jedoch von den Gewerkschaften verhindert. Mit der Umsetzung neuer Rechtsvorschriften über Tabak im Hotel- und Gaststättengewerbe im Jahr 2009 wurde ein Tarifvertrag zum Schutz der Arbeitnehmer vor Passivrauch geschlossen (siehe unten). Eine spezielle Analyse des repräsentativen Österreichischen Arbeitsklimaindex, der die subjektive Zufriedenheit mit dem Arbeitsleben (kontinuierlich seit 1997 in vierteljährlichen Abständen) für die Tourismusbranche misst, zeigt, dass nur 31% aller Beschäftigten in der Branche mit ihrer Arbeitszeit zufrieden sind (gegenüber 39% in den anderen Branchen, vgl. Biehl et al. 2011: 103). Darüber hinaus klagen die Beschäftigten der Branche über hohen Stress, begrenzte Aufstiegschancen und vergleichsweise niedrige Löhne (vgl. ebd.). Die Standard-Tarifverträge in der Branche werden auf sektoraler Ebene abgeschlossen. Es gibt getrennte Tarifverträge für Angestellte (vertreten durch GPA-djp) bzw. Arbeiter (vertreten durch vida).
2010 nahmen beide Gewerkschaften zum ersten Mal gemeinsam an den Verhandlungen teil. Auf Arbeitgeberseite beteiligen sich sowohl FVG als auch FVH an den Tarifverhandlungen. Darüber hinaus beteiligt sich der ÖHV, der 1991 von der Bundesschiedskommission als tarifgebunden anerkannt wurde, gemeinsam mit den anderen vier Gruppen an den Tarifverhandlungen teil. Sie ist jedoch keine Vertragspartei der Tarifverträge, sondern wendet sie in ihren Mitgliedsunternehmen an. Aufgrund der obligatorischen Mitgliedschaft in den Arbeitgeberorganisationen liegt der Deckungssatz der Tarifverhandlungen sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer bei 100 %. Neben den beiden nationalen Tarifverträgen für (Blau- und Angestellte) der Hotel- und Gaststättenbeschäftigten gibt es für jedes der neun Bundesländer in Österreich zusätzliche regionale Tarifverträge sowie zusätzliche Tarifverträge zu bestimmten Themen (z.B. zu den Auswirkungen des Passivrauchens, siehe unten). Darüber hinaus gibt es mehrere Betriebstarifverträge (insbesondere in Wien), an denen sowohl Angestellte als auch Angestellte beteiligt sind (z.B. ein spezieller Tarifvertrag für McDonald es mit rund 8.000 Mitarbeitern, der laut vida als Vorbild für die gesamte Fast-Food-Branche dient).
Sie werden jedoch von den Arbeitgeberorganisationen im Namen der Unternehmen geschlossen, da in der Regel keine einzigen Arbeitgeber mit der Fähigkeit zum Abschluss von Tarifverträgen investiert werden. Ein vida-Vertreter schätzt, dass es in der Branche etwa 50 Tarifverträge mit einem Arbeitgeber gibt. Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände einigten sich die Verhandlungsparteien auf vorübergehende Änderungen der jetzt geltenden Bestimmungen des Tarifvertrags. Die Änderungen gelten für eine Verkürzung der Kündigungsfrist, die Meldung von Krankheitsurlaub, das Recht auf Betreuung eines kranken Kindes unter 10 Jahren und die Abweichung von den Fristen des Gesetzes über die Zusammenarbeit innerhalb von Unternehmen. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den vorübergehenden Änderungen der Tarifverträge für Hotel-, Gaststätten- und Freizeitangebote. Mit dem 1. Januar 2008 wurde von der österreichischen Regierung ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit umgesetzt. Dieses Gesetz folgte im April 2007 einer Vereinbarung über die Sozialpartner und gilt für die gesamte Wirtschaft.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung bei den Trägern der sozialen Sicherheit anzumelden; zuvor wurde eine siebentägige Übergangszeit gewährt.