Muster widerspruch nach § 882d zpo

(3) 1ber die Rechtsbehelfe nach den Abstzen 1 und 2 ist der Schuldner mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren. 2Das Gericht, das ber die Rechtsbehelfe entschieden hat, bermittelt seine Entscheidung dem zentralen Vollstreckungsgericht nach 882h Abs. 1 elektronisch. (1) 1Gegen die Eintragungsanordnung nach 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zustndigen Vollstreckungsgericht einlegen. 2Der Widerspruch hemmt nicht die Vollziehung. 3Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 bermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzglich elektronisch dem zentralen Vollstreckungsgericht nach 882h Abs. 1. 4Dieses veranlasst die Eintragung des Schuldners. 5Wird dem Gerichtsvollzieher vor der bermittlung der Anordnung nach Satz 3 bekannt, dass die Voraussetzungen fr die Eintragung nicht oder nicht mehr vorliegen, hebt er die Anordnung auf und unterrichtet den Schuldner hierber. (2) 1Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass die Eintragung einstweilen ausgesetzt wird. 2Das zentrale Vollstreckungsgericht nach 882h Abs. 1 hat von einer Eintragung abzusehen, wenn ihm die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung einstweilen ausgesetzt ist.

Schuldnerverzeichnis, Eintragungsanordnung, Verwechslung, unbeteiligter Dritter, … Rundfunkbescheid – berprfung auf formale und inhaltliche Wirksamkeit.