Die Analyse im obigen Beispiel wird komplexer, da das Faktenmuster für Outsourcing-Vereinbarungen geändert wird. Die folgenden beiden Beispiele veranschaulichen, wie beurteilt werden muss, um die geeignete Klassifizierung zu bestimmen, wenn der Eigentümer eines Hotels alle oder einige Dienstleistungen im Rahmen eines Verwaltungsvertrags ausgelagert hat. Es kann schwierig sein festzustellen, ob Nebenleistungen so bedeutend sind, dass eine Immobilie nicht als Anlageimmobilie gilt. Beispielsweise überträgt der Eigentümer eines Hotels manchmal einige Verantwortlichkeiten an Dritte im Rahmen eines Managementvertrags. Die Bedingungen solcher Verträge sind sehr unterschiedlich. An einem Ende des Spektrums kann die Position des Eigentümers im Wesentlichen die eines passiven Investors sein. Am anderen Ende des Spektrums kann der Eigentümer einfach die täglichen Funktionen ausgelagert haben, während er weiterhin erhebliche Schwankungen der Cashflows ausgesetzt ist, die durch den Betrieb des Hotels generiert werden. Bei der Erstellung von Abschlüssen ist es leicht, zwischen dem, was eine Anlageimmobilie ist, und dem, was Immobilien, Anlagen und Ausrüstung (PSA) ist, zu verwirren. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn wenn wir eine Immobilie von vornherein falsch klassifizieren, ist auch die nachfolgende Buchführung falsch. IAS 16 Property, Plant and Equipment ist der Standard für PSA, aber es ist wichtig, daran zu erinnern, dass Anlageimmobilien eine spezielle Art von PSA sind und einen eigenen Standard haben, der die Buchhaltung antreibt, IAS 40 Investment Property.
Ein häufiger Fehler besteht darin, davon auszugehen, dass die Eigenschaft automatisch zu Klassifizierungszwecken aufgeteilt werden kann, wenn der separate Bereich physisch identifizierbar ist. ILU Co könnte die unabhängigen Wohneinheiten als Investitionsobjekte einstufen, da die Dienstleistungen für die Bewohner (Reinigung, Wartung, Landschaftsbau und Sicherheit) Nebenleistungen sind und für die Gesamtregelung unbedeutend zu sein scheinen. Bei der Einstufung einer Immobilie als Anlageimmobilie wird das Niveau der Nebenleistungen nicht berücksichtigt. Die folgenden Beispiele veranschaulichen, wie eine Beurteilung in Bezug auf die Klassifizierung von Anlageimmobilien aufgrund des Umfangs der erbrachten Nebenleistungen erforderlich ist. Die buchhalterische Behandlung von Posten im Einzelabschluss und im Konzernabschluss ist nicht immer gleich.