Muster widerspruch nach § 882d zpo
(3) 1ber die Rechtsbehelfe nach den Abstzen 1 und 2 ist der Schuldner mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren. 2Das Gericht, das ber die Rechtsbehelfe entschieden hat, bermittelt seine Entscheidung dem zentralen Vollstreckungsgericht nach 882h Abs. 1 elektronisch. (1) 1Gegen die Eintragungsanordnung nach 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch Read more about Muster widerspruch nach § 882d zpo[…]